Alkohol-Fragestellung | MPU

Alkohol-Fragestellung | MPU 


Alkohol

 

Das Straßenverkehrsamt gibt eine MPU mit Alkohol-Fragestellung vor

  • bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ab 1,6 ‰ Blutalkoholkonzentration (in NRW)
  • bei wiederholten Alkoholauffälligkeiten im Straßenverkehr (unabhängig von der Blutalkoholkonzentration)

 

Bei der MPU geht es dann um folgende Punkte

  • Ab wann haben Sie zuviel Alkohol getrunken?
  • Wieviel haben Sie jeweils getrunken?
  • Wieviel haben Sie maximal getrunken?
  • Wie oft gab es diese Höchstmengen?
  • Warum haben Sie so viel Alkohol getrunken?

 

 

Dabei wird unterschieden zwischen

  • Alkoholgefährdung
  • Mißbrauch
  • Alkoholabhängigkeit

 

 

Und davon ist die erwartete Veränderung im Trinkverhalten abhängig

  • dauerhafter Alkoholverzicht
  • kontrolliertes Trinken

 

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Weiterlesen: Alkohol • Selbstzerstörung • Sucht • Hypnose 

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Die Aufgabenliste, eine Verbotsliste und die Sicherheitshinweise

 

 

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